"Gottesurteile" werden 1215 verboten
Update: 2025-11-30
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Glühende Eisen an den Füßen, gefesselte Menschen im Wasser: Mittelalterliche "Gottesurteile" waren oft grausam - und werden 1215 vom päpstlichen Laterankonzil verboten. Was folgt, ist ein Schritt zur modernen Rechtsprechung - aber auch zur gefürchteten "Inquisition".
In diesem Zeitzeichen erzählt Maren Gottschalk:
- warum einige Menschen im Mittelalter in siedendes Wasser greifen müssen,
- woher der Ausdruck "heißes Eisen anfassen" kommt,
- warum es schon früh Zweifel an den "Gottesurteilen" gibt,
- wie sich unter Papst Innozenz III. alles ändert - aber nicht zum Guten.
Mal müssen Beschuldigte über glühende Kohlen laufen, mal werden sie in tiefes Wasser gestoßen. Im Mittelalter gibt es viele rituelle Prüfungen, um die eigene Unschuld zu beweisen. Die Idee dahinter: Gott beschützt den Gerechten und lässt den Ungerechten ins Unglück fallen.
Doch die Prüfungen sind nicht nur grausam, sie sind auch manipulationsanfällig. Deshalb spricht sich Papst Innozenz III. 1215 gegen diese "Gottesurteile" aus. An ihre Stelle rückt etwas nicht minder Grausames: die Inquisition.
Das sind unsere wichtigsten Quellen und Interviewpartner:
- Prof. Matthias Becher, Institut für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Bonn
- Prof. Arnold Angenendt, Theologe und Kirchenhistoriker an der Universität Münster († 2021)
- Arnold Angenendt: Geschichte der Religiosität im Mittelalter, Freiburg 2009
- Peter Dinzelbacher: Lebenswelten des Mittelalters, Badenweiler 2010
- Peter Dinzelbacher: Das Fremde Mittelalter. Gottesurteil und Tierprozess, Essen 2006
- Wolfgang Schild: Alte Gerichtsbarkeit, München 1980
Weiterführende Links:
- Zeitzeichen 31.12.1224: Wie es sich im Mittelalter lebt
- Glossar des Instituts für Landeskunde Rheinland-Pfalz: Gottesurteil
- Deutsche Bibelgesellschaft: Ordal
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Die Macherinnen und Macher hinter diesem Zeitzeichen:
Autorin: Maren Gottschalk
Redaktion: David Rother und Ronald Feisel
Technik: Sascha Schiemann
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